Bebauungsplan Nr. 42 „Altstadtwohnpark“ Stadt Wassertrüdingen
Mit Aufstellung des BBP 42 „Altstadtwohnpark“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, eine rund 2,5 ha große, ursprünglich als Außen- im Innenbereich eingestufte Fläche nahe der Altstadt Wassertrüdingen zum Wohnen zu nutzen.
Die aus fünf Varianten gewählte Vorzugsvariante des städtebaulichen Konzepts zum BBP 42 berücksichtigt die anhaltende Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken und ermöglicht die Errichtung von Geschosswohnungsbauten und Atriumhäusern.
Wert wurde auf die Sicherung öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen gelegt, die auch bei verdichteter Wohnbebauung eine gute Aufenthaltsqualität gewährleisten und den Belangen aller Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer und motorisierter Verkehr) Rechnung tragen.
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung hat der verbindliche Bauleitplan ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen. Eine besondere Herausforderung bestand darin, dass sich das geplante Wohngebiet innerhalb des förmlich festgelegten Überschwemmungsgebietes der Wörnitz befindet.
In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach mussten deshalb geeignete bauliche Schutzvorkehrungen festgesetzt und Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden, um die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG zu erfüllen.